Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch werden 2023 zusätzlich entlastet. Damit sollen übermäßige Ausgaben aufgrund der stark gestiegenen Strompreise kompensiert werden. Auf die Sonderregelung haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt (vgl. EBM-Beschluss vom 29.03.2023)