Steuerbefreiung für Telekommunikationsgeräte und -entgelte
MAR 17, 2023
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Der BFH hat in drei Urteilen jeweils vom 23.11.2022 (VI R 50/20, VI R 51/20 und VI R 49/20) bestätigt, dass die Steuerbefreiung für die Überlassung von Telekommunikationsgeräten (Smartphone, Laptop etc.) auch dann gilt, wenn der Arbeitgeber das Gerät unter dem Marktpreis vom Arbeitnehmer erwirbt und diesem wieder zur privaten Nutzung überlässt.
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