Die telefonische Krankschreibung ist zurück! Die Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande sowie die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Susanna Suttner, unterhalten sich über die telefonische Krankschreibung und diskutieren detailliert die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Außerdem beleuchten Sie die Ausnahmefälle, in denen dieses Verfahren nicht angewendet werden kann.
Themen in der heutigen Folge:
- Ohne AU gibt es weder Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber noch Krankengeld von der Krankenkasse
- Die telefonische Krankschreibung gilt nur für »leichtere« Erkrankungen
- Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br129