Für den Wirtschaftsausschuss ist es eine zentrale Frage: Welche wirtschaftlichen Angelegenheiten sind mit dem Unternehmer zu beraten? Diplom-Betriebswirt Frank Lehmhagen und Rechtsanwalt Tobias Gerlach klären auf, was konkret unter dem Begriff wirtschaftliche Angelegenheiten zu verstehen ist.
Themen in der heutigen Folge:
- Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
- Die Produktions- und Absatzlage
- Die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen
- Der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3: https://www.waf-seminar.de/br257