Ukrainische Kriegsflüchtlinge sollen für Sozialhilfe die gleichen Bedingungen erfüllen wie andere Personen im Asylbereich. Das hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) beschlossen. Konkret müssen auch Personen mit Schutzstatus S ihr Vermögen liquidieren und für ihren Lebensunterhalt verwenden, bevor sie Sozialhilfe bekommen.
In der Frage der Woche mit Pfarrer Ueli Häring geht es um Kirchenmusik.