?Wenn jeder unerkannt Ermordete seinen Finger aus dem Grab stecken könnte, würden unsere Friedhöfe aussehen wie Spargelfelder? ? so lautet ein berühmter Spruch in der Rechtsmedizin. Das Erschreckende: Gerade in Bayern gäbe es besonders viele dieser Spargelfelder. Denn: Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es bislang keine zweite Leichenschau gibt, bevor ein Toter eingeäschert wird. Das bedeutet: Hat ein Arzt die erste Leichenschau nicht akribisch genug durchgeführt ? was oft passiert ? und deshalb Hinweise auf eine Straftat übersehen, gibt es keine zweite Kontrollinstanz. Und ist der Körper einmal verbrannt, kann er nicht mehr für spätere Ermittlungen ausgegraben werden. Früher war die fehlende zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen kaum ein Problem, da in Bayern aus religiösen Gründen wenig kremiert wurde. Doch heutzutage werden auch im Freistaat mehr Leichen verbrannt als begraben. Nur das bayerische Bestattungsrecht hatte sich bislang nicht weiterentwickelt. Seit einiger Zeit ist aber fix: So wie in allen anderen 15 Bundesländern soll auch in Bayern die zweite Leichenschau kommen ? aus kriminalistischen Gründen. Doch die Einführung verzögert sich immer wieder.