Wenn Jugendliche gegen das Gesetz verstoßen, dann müssen sie im schlimmsten Fall vor Gericht. Bei geringfügigen Delikten jugendlicher Ersttäter gibt es aber eine Alternative: Das Schülergericht. Hier sind Richter und Täter im gleichen Alter.
Das Projekt „Schülergericht“ ist in ganz Bayern bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt. In Landshut läuft es unter dem Dach des Katholischen Jugendsozialwerks.