

Wir wünschen ein schönes Osterfest und erholsame Feiertage! Vielen Dank an alle HörerInnen, AbonnentInnen, InterviewgästInnen und UnterstützerInnen sowie das gesamte Produktionsteam. Nächste Woche sind wir zurück mit einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcasts. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Julia Arbery über die Leitlinien des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice – DOJ) zu Malus- und Clawback-Klauseln. Nach einer kurzen Vorstellung ihrer Person und ihrer Tätigkeit, erläutert Frau Arbery zunächst, was unter den DOJ-Leitlinien und sogenannten Clawback-Klauseln zu verstehen ist. Sie erklärt, welche Anforderungen das DOJ an Unternehmen stellt, um Compliance und ethisches Verhalten der Mitarbeiter zu incentivieren. Dr. Rosinus und Frau Arbery sprechen über die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und welche Umsetzungsmöglichkeiten das deutsche (Arbeits-)Recht bietet. Dabei berichtet Frau Arbery über ihre Erfahrungen und praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Vergütungsanreizen und Rückforderungen. Hier geht’s zur Folge Nr. 97 „U.S. Monitorship – Was die „Bewährungshilfe für Unternehmen“ in der Praxis bedeutet“: https://criminal-compliance.podigee.io/97-cr Hier geht’s zu den DOJ-Leitlinien: https://www.justice.gov/criminal/criminal-fraud/page/file/937501/dl; https://www.justice.gov./opa/speech/file/1571906/download Dr. Rosinus im Gespräch mit: Julia Arbery, Partnerin bei StoneTurn, verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen Ethik und Compliance sowie bei der Prüfung von Compliance-Programmen multinationaler Unternehmen. Julia Arbery berät multinationale Organisationen zu globalen Compliance-Standards und ist unteranderem auf auf Untersuchungsprozesse sowie die HR Compliance und Governance spezialisiert. Bei StoneTurn ist Julia führend in der Compliance- und Monitoring-Praxis und leitet StoneTurn DACH, wo sie sich auf den gesamten Zyklus des Fehlverhaltens von Organen, Führungskräfte bis hin zu Mitarbeitern konzentriert. Ihre Erfahrungen gehen von der Vorbeugung von Fehlverhalten über die Durchführung effektiver Untersuchungen von mutmaßlichem Fehlverhalten bis hin zu Abhilfemaßnahmen, einschließlich Ursachenanalyse, Stärkung der Kontrollen und angemessener disziplinarischer Maßnahmen. Zuvor war sie bei in führenden Compliance Rollen bei internationalen Konzernen wie Siemens AG und BP PLC und zuletzt OSI Systems, wo sie für die Gestaltung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften in der EMEA-Region zuständig war, einschließlich der Verwaltung der Whistleblower-Hotline und der Durchführung von Untersuchungen. Julia ist außerdem Mitbegründerin der deutschen Women in White Collar Defense Association, welche die gemeinsamen geschäftlichen und beruflichen Interessen von Anwältinnen und anderen Fachleuten, die sich auf Wirtschaftsstrafrecht und andere Verteidigungs- und Compliance-Arbeiten spezialisiert haben, fördert. Frau Arbery ist telefonisch unter +49175 6838679 oder per E-Mail unter jarbery@stoneturn.com erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus welche Verantwortung der Aufsichtsrat einer Gesellschaft im Zusammenhang mit Compliance hat. Im Gespräch mit Volker Pietzsch beleuchtet Dr. Rosinus die Überwachungspflicht des Aufsichtsrats und wie sich diese im Zusammenhang mit der Compliance-Pflicht des Vorstands bzw. der Geschäftsführung auswirkt. Er erläutert welche Mittel dem Aufsichtsrat für die Überwachung zur Verfügung stehen und welche Risiken bestehen. Zuletzt geht er noch auf Compliance im Aufsichtsrat selbst ein. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. Bei Interesse hören Sie gerne nochmal in diese Folgen hinein: Hier geht’s zur Folge Nr. 26 Compliance in einem internationalen Konzern - am Beispiel der Greiner Gruppe: https://criminal-compliance.podigee.io/26-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 74 Compliance-Herausforderungen in Großkonzernen: https://criminal-compliance.podigee.io/74-neue-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 117 Rechtsprechungsupdate – Haftung der Geschäftsleitung für die Einrichtung eines Compliance Management Systems: https://criminal-compliance.podigee.io/117-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 129 Das Compliance Management System der FRoSTA AG: https://criminal-compliance.podigee.io/129-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 193 Der Compliance Officer: https://criminal-compliance.podigee.io/193-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um die Amtsträgereigenschaft im Rahmen der Korruption. Einleitend erläutert Dr. Rosinus die verschiedenen Arten der Korruption, die das StGB vorsieht, und deren praktische Relevanz. Anschließend erklärt er, unter welchen Voraussetzungen jemand als Amtsträger anzusehen ist. Dabei beleuchtet er praxisrelevante Beispiele aus der Rechtsprechung und legt dar, wieso eine Prüfung im konkreten Einzelfall wichtig und unerlässlich ist. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


Die heutige Folge dreht sich rund um die zukünftige Anti-Geldwäschebehörde der EU (Anti-Money-Laundering Authority – AMLA), die ihren Sitz in Frankfurt haben wird. Im Gespräch mit Volker Pietzsch erklärt Dr. Rosinus zunächst, wie es dazu kam, dass die AMLA ihren Sitz in Frankfurt haben wird. Anschließend erläutert Dr. Rosinus den Aufgabenbereich und die Befugnisse der Behörde. Außerdem skizziert Dr. Rosinus, welche Auswirkungen die Einrichtung der AMLA für Unternehmen haben könnte. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Dr. Carolin Weyand über die Aufarbeitung von sogenannten „#me too-Fällen“. Frau Dr. Weyand gibt zunächst einen Überblick über verschiedene betroffene Konstellationen und ordnet diese rechtlich ein. Sie weist dabei insbesondere auf die drohenden Folgen hin, wenn ein Fall sexueller Belästigung in Unternehmen oder Verbänden aufkommt und gibt einen Überblick über die Aspekte, die bei der Aufarbeitung wichtig sind. In dem Gespräch gehen Frau Dr. Weyand und Herr Dr. Rosinus zudem auf die besondere Problematik von Aussage gegen Aussage-Situationen und den anschließenden Verlauf einer solchen Untersuchung ein. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Carolin Weyand ist Fachanwältin für Strafrecht und Gründungspartnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt Rechtsanwälte PartG mbB. Nach ihrem Studium, ihrer Promotion im Strafrecht und dem Referendariat arbeitete sie zunächst in einer der führenden Boutiquen für Wirtschaftsstrafrecht. Seit 2015 ist sie als Partnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt tätig. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des allgemeinen Strafrechts. Sie ist als Ombudsfrau verschiedener Verbände und Organisationen Ansprechpartnerin für sexuelle Belästigung und Gewalt. Darüber hinaus ist sie regelmäßige Dozentin auf Fachveranstaltungen und Vorstandsvorsitzende der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. Frau Dr. Weyand ist telefonisch unter +49 69 8740 30010 oder per E-Mail unter weyand@rettenmaier-frankfurt.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


Die heutige Folge dreht sich rund um den Compliance Officer. Im Gespräch mit Herrn Pietzsch erklärt Dr. Rosinus zunächst was ein Compliance Officer ist und welche Unternehmen einen solchen bestellen sollten bzw. müssen. Anschließend erläutert Dr. Rosinus den Aufgabenbereich eines Compliance Officers und welche Anforderungen es an die Stelle sowie die Person des Compliance Officers gibt. Außerdem skizziert Dr. Rosinus die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsrisiken und gibt Tipps, wie sich Compliance Officer und Unternehmen absichern können und sollten. Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


Im Fokus der Folge steht diese Woche das Thema Scheinselbstständigkeit vor dem Hintergrund der sogenannten Pool-Arzt-Entscheidung des Bundessozialgerichts. Zu Gast im Podcast ist Antje Klötzer-Assion. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Klötzer-Assion steigen sie und Dr. Rosinus in das praxisrelevante Thema ein. Frau Klötzer-Assion erklärt zunächst kurz die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023 (B 12 R 9/21 R). Dabei geht sie unter anderem auf den Hintergrund und die Folgen der Entscheidung ein. Sie erläutert in diesem Zusammenhang auch die engen Zusammenhänge zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion diskutieren primär inhaltliche Aspekte der Entscheidung. In diesem Kontext erörtern sie den sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff. Frau Klötzer-Assion zeigt dabei auf, welche Folgen die Entscheidung haben könnte und spricht noch über denkbare Meldepflichten aus dem Sozialversicherungsrecht. Abschließend diskutieren beide noch über mögliche Compliance-Maßnahmen, um mögliche Risiken zu vermeiden. Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts finden Sie hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_35.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter recht@kloetzer-assion.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Frau Klötzer-Assion erklärt zunächst kurz die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023 (B 12 R 9/21 R). Dabei geht sie unter anderem auf den Hintergrund und die Folgen der Entscheidung ein. Sie erläutert in diesem Zusammenhang auch die engen Zusammenhänge zwischen Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion diskutieren primär inhaltliche Aspekte der Entscheidung. In diesem Kontext erörtern sie den sozialrechtlichen Beschäftigungsbegriff. Frau Klötzer-Assion zeigt dabei auf, welche Folgen die Entscheidung haben könnte und spricht noch über denkbare Meldepflichten aus dem Sozialversicherungsrecht. Abschließend diskutieren beide noch über mögliche Compliance-Maßnahmen, um mögliche Risiken zu vermeiden. Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichts finden Sie hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_35.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter recht@kloetzer-assion.de erreichbar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um den Korruptionswahrnehmungsindex 2023 (Corruption Perceptions Index – CPI), den die Nichtregierungs-Organisation Transparency International am 30. Januar 2024 veröffentlicht hat. Dr. Rosinus erklärt im Gespräch mit Volker Pietzsch, was der CPI überhaupt ist und auf welchen Grundlagen er basiert. Außerdem erläutert er die Auswirkungen des Indexes für die (Compliance-)Praxis und mögliche Gesetzgebungsvorhaben. Hier geht’s zum CPI 2023: https://www.transparency.de/cpi Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um den strafrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dr. Christian Rosinus stellt zunächst dar, was Geschäftsgeheimnisse sind. Dabei zeigt er insbesondere, welche besonderen Voraussetzungen das Geschäftsgeheimnisgesetz an den Schutz von Geheimnissen stellt. Sodann erörtert Dr. Rosinus, welche Regeln zum Schutz von Geheimnissen das Strafrecht bereithält. Er geht auch auf besondere Gefahren aus der Praxis ein. Danach beleuchtet er auch, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden dürfen und gibt zuletzt einen Überblick über möglich Compliance-Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sodann erörtert Dr. Rosinus, welche Regeln zum Schutz von Geheimnissen das Strafrecht bereithält. Er geht auch auf besondere Gefahren aus der Praxis ein. Danach beleuchtet er auch, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden dürfen und gibt zuletzt einen Überblick über möglich Compliance-Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge beschäftigt sich Dr. Rosinus mit einer aktuellen Entscheidung des EuGH zur gerichtlichen Überprüfung von grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft (Urteil vom 21. Dezember 2023 – C-281/22). Die Entscheidung ist insbesondere vor dem Hintergrund effektiver Verteidigung gegen grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen der EuStA sehr relevant. Der Entscheidung lag eine Durchsuchung in Österreich zugrunde, die durch den zuständigen deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwalt angeordnet und vom unterstützenden österreichischen Delegierten Staatsanwalt ausgeführt wurde. Der EuGH entschied, dass das österreichische Gericht lediglich die Vollstreckung der Maßnahme überprüfen könne, nicht jedoch die Anordnung und Begründung der Durchsuchung. Nach Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe erläutert Dr. Rosinus die praktischen Auswirkungen der Entscheidung. Hier geht’s zur Folge Nr. 72 Die Europäische Staatsanwaltschaft: https://criminal-compliance.podigee.io/72-rosinusonair Hier geht’s zur EuGH-Entscheidung vom 21. Dezember 2023 – C-281/22: https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-281/22 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge gibt es ein Update zur Lieferketten-Compliance. Dr. Rosinus und Rechtsanwältin Theresa Großmann beleuchten aktuelle Entwicklungen im Bereich der Lieferkette. Zunächst sprechen sie über den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), der sich zu Beginn dieses Jahres erweitert hat. Vor diesem Hintergrund fassen sie die wesentlichen Sorgfaltspflichten und die drohenden Sanktionsrisiken bei Verstößen noch einmal zusammen. Im Anschluss geht es um die Entwicklungen auf EU-Ebene im Bereich Lieferkette. Ende letzten Jahres einigten sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der EU auf die Lieferketten-Richtlinie (sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Dr. Rosinus und Frau Großmann beleuchten den (im Vergleich zum LkSG erheblich weiteren) Anwendungsbereich der Richtlinie sowie die vorgesehenen Sorgfaltspflichten. Außerdem zeigen sie die (erheblichen) Sanktionsmöglichkeiten auf und ziehen einen Vergleich zum LkSG. Hier geht’s zur Folge Nr. 53 Gesetzgebungsupdate - Das neue Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 94 Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 118 Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz - Was gilt für Unternehmen?: https://criminal-compliance.podigee.io/118-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 154 Gesetzgebungsupdate: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: https://criminal-compliance.podigee.io/154-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 172 Gesetzgebungsupdate: Die EU-Lieferketten-Richtlinie: https://criminal-compliance.podigee.io/172-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, kurz FKBG. Dieses Gesetz soll die Geldwäschebekämpfung in Deutschland, insbesondere durch eine neue Bundesbehörde und das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG), nachhaltig verbessern. Nach einem kurzen Blick auf das Gesetzgebungsverfahren gibt Dr. Rosinus einen Überblick über die wesentlichen Regelungen des aktuellen Entwurfs. Insbesondere geht er auf die geplanten Ermittlungsbefugnisse des EZG und die Änderungen des Geldwäschegesetzes ein. Zuletzt beleuchtet er einige Kritikpunkte an dem Entwurf. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


2023 war ein außergewöhnliches und turbulentes Jahr, auch für uns beim Criminal Compliance Podcast. Danke an unsere Hörerinnen und Hörer, Abonnentinnen und Abonnenten, Interviewgäste und Unterstützer sowie das gesamte Produktionsteam. Wir wünschen schöne Feiertage. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In dieser Folge steht die Online-Durchsuchung gemäß § 100b StPO als Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft im Fokus. Dr. Rosinus erklärt zunächst, was eine Online-Durchsuchung ist und warum ihre Zulässigkeit jahrelang umstritten war. Sodann geht er darauf ein, unter welchen Voraussetzungen eine Online-Durchsuchung angeordnet werden kann und welche IT-Systeme durchsucht werden dürfen. Dabei differenziert er zwischen verschiedenen Arten der Nutzung von IT-Systemen. Dr. Rosinus erklärt ferner, wie eine Durchsuchung praktisch abläuft. Hierbei erläutert er insbesondere, welche technischen Mittel eingesetzt werden können, und geht auf die Frage ein, ob eine optische Überwachung zulässig ist. Hier geht’s zur Folge Nr.174 – Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO: https://criminal-compliance.podigee.io/174-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um den Referentenentwurf zum Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Der Entwurf sieht diverse Rechtsanpassungen für nahezu alle Verfahrensordnungen vor. Rechtsanwalt Julian Zündorf-Girard gibt einen Überblick über die relevantesten Neuregelungen, dabei stehen natürlich die geplanten Änderungen im Strafrecht im Fokus. Im Zuge dessen erläutert Herr Zündorf-Girard zunächst ausführlich die geplanten Erleichterungen von Formvorschriften wie etwa bei Strafanzeigen und -anträgen und in anderen Bereichen, die vor allem Anwält*innen und ihre Kommunikation mit Gerichten und Mandat*innen betreffen. Anschließend erörtert er die geplante Einführung der Möglichkeit einer Videokonferenz im strafrechtlichen Revisionsverfahren, sowie deren Vor- und Nachteile. Abschließend beleuchtet Herr Zündorf-Girard die geplanten Neuregelungen zur elektronischen Aktenübermittlung und Aktenführung. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um die neuesten Entwicklungen im europäischen Strafrecht. Rechtsanwältin Mirjam Steinfeld teilt mit Dr. Rosinus ihre Erfahrungen von der Tagung der europäischen Rechtsakademie in Lissabon. Insbesondere berichtet sie vom Vortrag von Richard Sonnenschein von der EU-Kommission über geplante und laufende Unionsgesetzgebungsverfahren auf dem Gebiet des (Wirtschafts-)Strafrechts. Neben geplanten Entwicklungen im Bereich des Umweltstrafrechts, berichtet Frau Steinfeld über die sog. Vicitm Guidelines, durch die Opferrechte und Opferschutzrechte harmonisiert werden sollen. Außerdem sollen die Regelungen zur Übergabe von Ermittlungsverfahren zwischen Mitgliedstaaten ausgebaut werden. Ferner geht es um den Vorschlag zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten und der Bedeutung von EU-Sanktionslisten. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Auf der Tagung der europäischen Rechtsakademie in Lissabon hat sie darüber referiert, wie sich die Strafverteidigung in Zukunft weiterentwickeln wird. Sie arbeitet intern bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und als Rechtsanwältin, unter anderem als Of Counsel bei Rosinus | Partner. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Dr. Mathias Grzesiek über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, das sogenannte Digital-Gesetz. Der Gesetzentwurf, der voraussichtlich im Frühjahr 2024 in Kraft treten wird, soll unter anderem der Verbesserung der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen dienen. Dr. Grzesiek erläutert den Hintergrund des Gesetzgebungsvorhabens und beleuchtet die wesentlichen Neuerungen, die der Entwurf im Bereich der Cybersicherheit mit sich bringt. Insbesondere gehen Dr. Rosinus und Dr. Grzesiek auf die künftigen Pflichten von Praxisbetreibern und Krankenkassen ein. Schließlich erklärt Dr. Grzesiek die Anforderungen, die der Gesetzentwurf an die Nutzung von Cloud-Systemen stellt. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr. Mathias Grzesiek ist erreichbar unter m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060.


In der heutigen Folge geht es um die Brennpunkte der Healthcare-Compliance, die Herr Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit unserm Gast Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider bespricht. Nach einer kurzen Vorstellung berichtet Herr Prof. Schneider von seiner Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren zu den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Anschließend gibt er im Gespräch mit Herrn Dr. Rosinus einen Überblick über die unterschiedlichen Bereiche der (strafrechtlichen) Healthcare-Compliance. Anhand verschiedener Beispielsfälle erläutern Herr Dr. Rosinus und Herr Prof. Schneider die relevantesten Konstellationen der Korruption im Gesundheitswesen. Daran anknüpfend gibt Herr Prof. Schneider einen Ausblick auf zu erwartende Reformen und Diskussionen im Bereich der Healthcare-Compliance, die sich u.a. aus der fortschreitenden Digitalisierung und dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen ergeben. Im Anschluss beleuchten die Gesprächspartner die praktische Relevanz des Abrechnungsbetrugs und dessen Verknüpfungen zum Sozialrecht. Abschließend gibt Herr Prof. Scheider konkrete Compliance-Tipps für Kliniken. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Hendrik Schneider ist Rechtsanwalt und Kanzleigründer in Wiesbaden. Nach Studium, Promotion und Referendariat im Mainz habilitierte er sich 2003 für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. 2006 wurde er an der Universität Leipzig zum ordentlichen Professor ernannt. Während seiner Tätigkeit als Professor war er bereits als Verteidiger tätig. 2020 machte er sich als Rechtsanwalt selbstständig und berät seitdem Mandaten zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts mit einem besonderen Schwerpunkt im Medizinstrafrecht. Prof. Dr. Hendrik Schneider ist erreichbar unter: info@hendrikschneider.eu Website der Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht Prof. Dr. Hendrik Schneider: https://hendrikschneider.eu/ https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


Im Fokus der heutigen Folge stehen Gutachten und Legal Opinions im Steuerstrafverfahren. Zu Gast bei Herr Dr. Christian Rosinus ist Herr Dr. Sebastian Peters von der Kanzlei STRECK MACK SCHWEDHELM. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Peters steigen die beiden in das praxisrelevante Thema ein. Zunächst gibt Herr Dr. Peters einen Überblick über die wesentlichen Problemfelder, die mit steuerlichen Gutachten in der Strafrechtspraxis einhergehen. Dabei geht er auch auf mögliche Konfliktpunkte ein, die aufgrund des Zusammentreffens der verschiedenen Professionen – in Form der Staatsanwaltschaft, Steuerrechtskanzleien, Gerichten und Strafrechtlern – entstehen können. Zudem wird auch auf die Problematik des Gefälligkeitsgutachten und dessen Merkmale eingegangen. Die Gesprächspartner beleuchten Bereiche, in denen steuerliche Gutachten von besonderer Wichtigkeit sind und gehen auch auf die Bedeutung solcher Gutachten in Strafverfahren ein. In der Folge gibt Herr Dr. Peters wichtige Tipps, die bei der Beauftragung und der Gutachtenerstellung beachtet werden sollten. Im weiteren Verlauf geben die Interviewpartner einen Überblick über weitere Präventionsmaßnahmen im steuerstrafrechtlichen Kontext. Sie gehen ferner auf die Spezifika der Verteidigung im Zusammenhang mit steuerlichen Gutachten ein. Schließlich machen Herr Rosinus und Herr Peters noch auf die Bedeutung des Wordings, insbesondere die Problematik englischer Legal Opinions aufmerksam. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Geboren 1978 in Duisburg; 1999 - 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Albertus-Magnus-Universität in Köln; 2004 - 2006 Referendariat in Bonn mit anschließender Tätigkeit als Rechtsanwalt in Bonn bis 2007; 2010 Promotion im Steuerstrafrecht bei Prof Dr. Wolfgang Joecks in Greifswald (Thema: Betrug und Steuerhinterziehung trotz Erklärung wahrer Tatsachen); Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Universität zu Köln seit 2017, Zertifizierter Fachberater für Steuerstrafrecht, Fachliche Leitung des Zertifizierten Fachberaters Wirtschaftsstrafrecht; 2007 bis 2020 Staatsanwalt, Abt. für Wirtschaftskriminalität, Schwerpunkte: Internationales Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Korruptionsstrafrecht und Korruptionsprävention, Strafprozessrecht; Seit 2021 Partner bei Streck Mack Schwedhelm, Tätigkeitsschwerpunkte (Internationales) Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Herr Dr. Peters ist erreichbar unter: sebastian.peters@streck.net. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um das Bußgeldverfahren im Kartellrecht. Im Gespräch mit Herrn Dr. Christian Rosinus gibt unser Gast Herr Dr. Kim Manuel Künstner von der Kanzlei SCHULTE Rechtsanwälte einen Überblick über das breite Spektrum kartellrechtlicher Verfahren. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Künstner besprechen die beiden die kürzlich von der EU-Kommission verhängte Geldbuße wegen einer Kartellabsprache im Pharmabereich. Daran anknüpfend erläutern Herr Dr. Rosinus und Herr Dr. Künstner die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des deutschen und europäischen Kartellrechts. Anschließend besprechen sie die besondere Rolle von Kronzeugen in kartellrechtlichen Verfahren und die Vorteile, Nachteile und Risiken, die die Rolle als Kronzeuge mit sich bringt. Abschließend geben sie einen Überblick über die Besonderheiten des Kartellbußgeldverfahrens, sowohl am Beispiel von Durchsuchungen als auch in Bezug auf drohende Sanktionen und mögliche Schadensersatz- und Regressansprüche. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Kim Manuel Künstner hat im Bereich des deutschen und europäischen Kartellrechts promoviert und berät als Anwalt der Frankfurter Kanzlei SCHULTE RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit inzwischen über zehn Jahren Unternehmen in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie im Bereich der Fusionskontrolle. Eine wichtige Rolle spielt dabei vor allem die Vertretung von Unternehmen vor EU-Organen und dem Bundeskartellamt. Herr Dr. Künstner ist erreichbar unter: Kim.Kuenstner@schulte-lawyers.com. Compliance-Podcast der Kanzlei SCHULTE Rechtsanwälte „Rechtsanwalter & Lebenskünstner“: https://www.schulte-lawyers.com/rundl-podcast https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge steht das Akteneinsichtsrecht im Strafprozess im Fokus. Dabei dreht sich alles um die Fragen, wem ein Recht auf Akteneinsicht zusteht und in welchem Umfang Auskünfte aus den Ermittlungsakten gewährt werden. Dr. Rosinus beleuchtet zunächst das Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO. Dabei geht Dr. Rosinus auf die Besonderheiten in den einzelnen Verfahrensabschnitten und mögliche Beschränkungen der Akteneinsicht ein. Er erläutert ferner die rechtlichen Möglichkeiten bei Versagung der Akteneinsicht. Im Anschluss erklärt er, unter welchen Voraussetzungen Dritte Einsicht in Ermittlungsakten erhalten können. Schließlich stellt Dr. Rosinus die Besonderheiten im Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Update zum Gesetzesentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung. Zunächst erläutert er den bisherigen Gesetzgebungsprozess zum sog. Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz und zeigt ausführlich auf, welche Änderungen sich seit dem im Mai veröffentlichten Referentenentwurf ergeben haben. Anschließend geht Dr. Rosinus auf die Diskussion im Rechtsausschuss des Bundestages über den aktuellen Gesetzesentwurf am 11. Oktober 2023 ein und beleuchtet die Kritikpunkte, die aus Sicht der Anwaltschaft und Richterschaft weiterhin bestehen. Hier geht’s zur Folge Nr. 143: Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung: https://criminal-compliance.podigee.io/143-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge dreht sich alles um den Strafbefehl. Gemeinsam mit Rechtsanwältin Theresa Großmann beleuchtet Dr. Rosinus die Bedeutung des Strafbefehls in der Praxis. Im Detail gehen sie auf die Voraussetzungen eines Strafbefehls ein und geben einen Überblick über die Möglichkeiten des Gerichts, wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Sie erläutern, welche potenziellen Rechtsfolgen in einem Strafbefehl festgesetzt werden dürfen und besprechen die Möglichkeit, gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Abschließend geben sie einen Überblick über die Vor- und Nachteile des Strafbefehlsverfahrens. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


Im Fokus der heutigen Folge steht die strafrechtliche Verjährung, insbesondere die Verfolgungsverjährung. Dr. Rosinus erklärt zunächst die Bedeutung, den Hintergrund und die Rechtsfolgen der Verfolgungsverjährung. Im Anschluss geht Dr. Rosinus auf die Verjährungsfristen ein, wobei er Besonderheiten zum Fristbeginn bei ausgewählten Wirtschaftsdelikten erläutert. Ergänzend erklärt er außerdem, wie sich das Ruhen und die Unterbrechung der Verjährung auswirken. Den Abschluss der Folge bildet ein kurzer Exkurs zur Vollstreckungsverjährung. Hier geht’s zur Folge Nr. 39: Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In dieser Folge steht die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft im Fokus. Dr. Rosinus erklärt zunächst, unter welchen Voraussetzungen eine TKÜ angeordnet werden kann. Im Anschluss geht Dr. Rosinus auf einige problematische Fallkonstellationen in der Praxis ein. Beispielsweise erläutert er, welche rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung von Kommunikation über WhatsApp oder ähnliche Nachrichtendienste auftreten. Ferner spricht Dr. Rosinus über mögliche Beweisverwertungsverbote im Zusammenhang mit Erkenntnissen, die durch eine TKÜ erlangt wurden. Hier geht’s zur Folge Nr. 73: EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als Beweismittel dienen?: https://criminal-compliance.podigee.io/73-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


Anlässlich der Entscheidung des EuGH vom 14. September 2023 (C-27/22) steht in der heutigen Folge der ne bis in idem-Grundsatz im Fokus. Der EuGH hat in diesem Vorabentscheidungsverfahren klare Grundsätze zur Anwendbarkeit und zur möglichen Einschränkbarkeit des Doppelbestrafungsverbotes vorgegeben. Nach einem kurzen allgemeinen Überblick zum ne bis in idem-Grundsatz geht Herr Dr. Rosinus im Detail auf das EuGH-Urteil ein. Die Entscheidung beschäftigt sich zunächst mit der Anwendbarkeit des Art. 50 Grundrechte-Charta auf Verwaltungssanktionen. Im Rahmen der zweiten Vorlagefrage geht der EuGH auf die zeitliche Reichweite des ne bis in idem-Grundsatzes ein. Besonders interessant sind schließlich die Ausführungen zur dritten Vorlagefrage. Der EuGH hält Einschränkungen des ne bis in idem-Grundsatzes unter bestimmten Voraussetzungen für gerechtfertigt. Herr Dr. Rosinus erläutert diese und rundet die Folge mit einem Fazit ab. Die Entscheidung des EuGH vom 14. September 2023 finden Sie hier: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=ADA69655ABD88E7B1C2C4EEEDD5DF417?text=&docid=277409&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=26305 Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr


Diese Woche geht es um den Entwurf der EU-Lieferketten-Richtlinie, der derzeit im Trilog zwischen dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission verhandelt wird. Die Richtlinie sieht im Vergleich zum deutschen Lieferkettenschutzgesetz wesentlich strengere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor. Nach einem Überblick über die Regelwerke, die es bereits im Bereich der Lieferketten-Compliance gibt, geht Herr Dr. Rosinus im Detail auf den neuen Richtlinienentwurf ein. Dabei beleuchtet er insbesondere den Anwendungsbereich der Richtlinie und die Anforderungen, die der Richtlinienentwurf an die Mitgliedsstaaten und mittelbar an die Unternehmen stellt. Natürlich geht es auch um die möglichen Sanktionen, die der Richtlinienentwurf vorsieht. Schließlich geht Herr Dr. Rosinus noch auf die Folgen ein, die eine Umsetzung dieses Richtlinienentwurfs mit sich brächte. Hier geht’s zur Folge Nr. 53 Gesetzgebungsupdate - Das neue Lieferkettengesetz: https://criminal-compliance.podigee.io/53-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 94 Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance: https://criminal-compliance.podigee.io/94-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 154 Gesetzgebungsupdate: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: https://criminal-compliance.podigee.io/154-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com


In der heutigen Folge geht es um Krisenmanagement bei Compliance-Krisen. Das Thema wird in einem Gespräch zwischen Herrn Robert Osten und Herrn Dr. Rosinus aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Osten und seiner Firma iugitas GmbH, geht er zunächst darauf ein, was unter einer Krise verstanden wird und welchen Arten von Compliance-Krisen Unternehmen im Rahmen des Krisenmanagements begegnen können. Anschließend gehen die Interviewpartner auf die wesentlichen Elemente eines Krisenmanagementsystems ein, die in jeder Art von Compliance-Krise sinnvoll sein können. Anhand mehrerer Beispiele, erläutert Herr Osten neben der Bedeutung eines vorhandenen und funktionierenden Krisenmanagements, Einzelheiten zu möglichen Kommunikationstechniken in einer Krise. Im weiteren Verlauf erklärt Herr Osten den Ablauf von Simulationsprozessen, die bei seiner Tätigkeit eine wichtige Rolle spielen. Schließlicht geht er auf wichtige Punkte ein, die nahezu in jedem Unternehmen Verbesserungspotential aufweisen und spricht auch die künftige Bedeutung eines Krisenmanagements an. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Robert Osten hat langjährige Erfahrung im einsatzpraktischen Katastrophenschutz und weitreichendes IT-Fachwissen. Diese Kombination aus unternehmerischen und IT-technische Aspekten gepaart mit pragmatischen Ansätzen aus realen Einsatzlagen liefert gerade im Bereich des Krisenmanagements in Compliance-Krisen erfolgsversprechende Lösungsansätze. Herr Osten war bereits in der Vergangenheit als IT-Leiter, Chief Information Security Officer und als Einsatzleiter bei Großveranstaltungen im Bereich des Notfall- und Krisenmanagements beratend tätig. Robert Osten ist erreichbar unter.: office@iugitas.de


Nach der Sommerpause startet Herr Dr. Rosinus den Podcast mit einem Interview der Wirtschaftsprüferin Rosemarie Helwig, als eine der erfahrensten Expertin im Bereich der forensischen Untersuchung. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Helwig, in der sie insbesondere auf ihren Werdegang eingeht, bespricht sie die Anfänge sowie die Hintergründe der forensischen Untersuchungen in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Gemeinsam gehen Herr Rosinus und Frau Helwig auf die Zusammenhänge mit dem Wirtschaftsstrafrecht und insbesondere Compliance-Maßnahmen ein. Sie beleuchten die Chancen einer effektiven Zusammenarbeit zwischen Anwälten und Wirtschaftsprüfern. Dabei besprechen sie, in welchen Fällen es sich anbietet einen Wirtschaftsprüfer und weitere forensischen Spezialisten in internen Untersuchungen hinzuzuziehen. Daneben geht Frau Helwig in dem Interview noch auf Sonderuntersuchungen nach dem Aktiengesetz ein und erläutert die Grundzüge dieser Sonderprüfung. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Frau Rosemarie Helwig ist Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Diplom-Betriebswirtin mit über 20 Jahren Berufserfahrung im Bereich der forensischen Wirtschaftsprüfung. Zu ihren Mandanten zählen mittelständische Unternehmen aller Branchen, DAX 30-Konzerne sowie andere börsennotierte Unternehmen im Produktions- und Dienstleistungsbereich. Nachdem sie zum Partner bei Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und anschließend bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ernannt wurde gründete sie 2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Caperium Forensic Services GmbH, die sich insbesondere mit forensischen Sonderuntersuchungen beschäftigt. Rosemarie Helwig ist erreichbar unter r.helwig@caperium-forensic.de. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com