Voll erwischt: Das sind Ihre Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
NOV 07, 2019
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Der Mensch ist keine Maschine. Und so erwischt es jeden Arbeitnehmer irgendwann mal – er wird krank. Wer arbeitsunfähig ist, hat jedoch nicht nur bestimmte Rechte, sondern auch Pflichten. „Der Arbeitgeber muss umgehend Bescheid wissen“, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im XING Talk. Doch sollte sich der Erkrankte gut überlegen, wie offen er seine Diagnose kommuniziert, denn: „Krankheit schützt nicht vor Kündigung.“

Das Video zur Folge gibt's hier: xing.com/talk

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